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Garantieerweiterung

 

Garantie-Bedingungen

 

Makita Herstellergarantie in Deutschland


Jedes Makita-Werkzeug unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der Makita-Qualitätssicherung. Für
alle Geräte, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH, Makita Platz 1, 40885 Ratingen (nachfolgend: Makita) gehören,
gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungszeit von 12 Monaten nach Kaufdatum für gewerbliche Nutzer und 24
Monate für private Verbraucher.


Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Kunden gegenüber dem Verkäufer zusteht und unabhängig von
zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, (z.B. Produkthaftungsgesetz) gewährt die Makita Werkzeug GmbH, Makita
Platz 1, 40885 Ratingen (nachfolgend: Makita) eine Herstellergarantie gemäß den nachstehenden Bedingungen. Die
Gewährleistungsrechte des Käufers sowie gesetzliche Rechte des Käufers werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.


Elektrowerkzeug-Herstellergarantie auf drei Jahre für Maschinen und Baustrahler der Marken Makita


Für die beim Makita Händler gekauften Elektrowerkzeuge und Baustrahler, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH
gehören und dessen Kaufort Deutschland ist, (ausgenommen Gasnagler, Druckluftnagler, Benzingeräte, Akku-
Thermojacken/-Westen, Akku-Klimajacken/-Westen, Lampen, Akkus und Ladegeräte) erhalten Sie eine Herstellergarantie
von drei Jahren, wenn der Käufer dieses Gerät innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet unter
www.makita.de registriert. Zur Bestätigung der Registrierung erhält er ein Garantie-Zertifikat, das er sofort ausdrucken oder
downloaden muss. Der Käufer muss für eine Registrierung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein.


Li-Ionen Akku-Herstellergarantie auf zwei Jahre für Akkus der Marken Makita


Für die beim Makita Händler gekauften Li-Ionen Akkus, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Deutschland
gehören und dessen Kaufort Deutschland ist, erhalten Sie eine Herstellergarantie von zwei Jahren, wenn der Käufer diesen
Akku innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet unter www.makita.de registriert. Zur Bestätigung der
Registrierung erhält er ein Garantie-Zertifikat, das er sofort ausdrucken oder downloaden muss. Der Käufer muss für eine
Registrierung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein. Ausgenommen von dieser Herstellergarantie sind
sämtliche Akkus, die nicht mit der Li-Ionen-Technik arbeiten.


Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Makita Werkzeug GmbH im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten
einer Instandsetzung und den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.


Leistungen der Herstellergarantie werden ausschließlich von der Makita Werkzeug GmbH, und von Makita autorisierten
Service Werkstätten erbracht. Die Garantiefrist wird durch eine erbrachte Garantieleistung weder verlängert noch erneuert.
Im Garantiefall ist das betroffene Elektrowerkzeug oder der betroffene Akku zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (mit
Produktbezeichnung und Kaufdatum) und dem Garantie-Zertifikat vollständig in einer geeigneten Versandverpackung an
die Makita Werkzeug GmbH nach Ratingen einzusenden. Die Daten in beiden Dokumenten müssen übereinstimmen.


Ausschluss der Garantie


Ausgeschlossen von den Garantieleistungen sind Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung durch Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung, aufgrund von zweckentfremdetem Einsatz oder Benutzung von ungeeignetem Zubehör. Ebenso
wenig erfolgen Leistungen bei Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart oder
Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz oder Schlag.
Normale Abnutzung bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten, Kugellager, Kupplungen, Schalter,
Kabel, Dichtungen, Sägeketten, Sägeschienen ist nicht Gegenstand der Garantie. Demontierte, teilweise demontierte und/oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von der Garantieleistung ausgeschlossen wie Geräte, an denen von
nicht autorisierten Personen Reparaturversuche durchgeführt wurden. Auf gebraucht gekaufte Produkte findet diese
Garantie keine Anwendung.


Sonstige


Ein Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Auf diese Garantie findet deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) Anwendung. Erfüllungsort für die Garantieverpflichtung ist
Ratingen, Deutschland.


Soweit zulässig ist Gerichtsstand Düsseldorf.


Makita Werkzeug GmbH
Makita-Platz 1
40885 Ratingen
Stand Juli 2026

 

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